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FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

In unseren FAQ finden Sie verständliche Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Abschiednahme, Organisation und Formalitäten. Wir möchten Ihnen in einer schweren Zeit Orientierung geben und die wichtigsten Schritte transparent erklären. Wenn Sie darüber hinaus persönliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit vertrauensvoll zur Seite.

Bestattung

Unverzüglich handeln: Kontaktieren Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst. In akuten Notfällen wählen Sie die 112.

Im Krankenhaus/Pflegeheim: Das dortige Personal übernimmt die Verständigung des zuständigen Arztes.

Bestattungsunternehmen informieren: Nachdem der Arzt informiert wurde, setzen Sie sich mit einem Bestattungsunternehmen in Verbindung.

Befindet sich die verstorbene Person in der eigenen Wohnung oder in einer Pflegeeinrichtung, übernehmen unsere Mitarbeiter die Überführung, sobald ein Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat. Liegt die verstorbene Person in einem Krankenhaus, genügt es, wenn Sie Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen aufnehmen – alles Weitere wird dort veranlasst.

Ja, Sie dürfen sich das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens wählen. 

Ja, es ist möglich, eine Bestattungsvorsorge zu treffen und Ihre persönlichen Vorstellungen für die spätere Bestattung verbindlich festzuhalten. Dabei lassen sich unter anderem die gewünschte Bestattungsart, der Ort, die musikalische Gestaltung sowie weitere individuelle Wünsche bestimmen. Bei Fragen dazu stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Die Ausstellung der Sterbeurkunden erfolgt durch das Standesamt am Ort des Todes. Wir übernehmen für Sie die vollständige Beantragung sowie die Abholung der Urkunden.

Wird keine Bestattung veranlasst, ordnet das zuständige Ordnungsamt am Sterbeort die Beisetzung an. Sind bestattungspflichtige Angehörige bekannt, werden ihnen die entstehenden Kosten anschließend in Rechnung gestellt.

Eine Aufbahrung kann dabei unterstützen, den Tod eines Menschen zu realisieren, Abschied zu nehmen, innere Zwiesprache zu halten und noch einmal einen letzten Moment mit dem geliebten Menschen zu verbringen.

Grundsätzlich ist dies möglich. Allerdings können je nach Friedhof oder Krematorium bestimmte Vorgaben oder Einschränkungen bestehen.

Eine allgemeine Orientierung liegt bei etwa 2.500 Euro bis über 10.000 Euro. Der tatsächliche Betrag kann jedoch – abhängig von den individuellen Wünschen und den gewählten Leistungen – sowohl darunter als auch darüber liegen.

Persönliche Gegenstände, die den Abschied erleichtern, dürfen in den Sarg gelegt werden, sofern sie sich zersetzen.

Eine Beerdigung umfasst in der Regel die Trauerfeier und die anschließende Beisetzung. Zusammen dauern beide Teile meist etwa eine Stunde. Der Ablauf der Trauerfeier kann individuell nach den eigenen Vorstellungen gestaltet werden. Häufig übernehmen Pfarrer oder Trauerredner die Gestaltung, wobei persönliche Wünsche und Ideen jederzeit eingebracht werden können.

Im persönlichen Gespräch werden die Wünsche und Vorstellungen der Angehörigen gemeinsam erörtert. Der Bestatter stellt dabei auch Fragen zum Leben und zur Persönlichkeit des Verstorbenen, um die Trauerfeier stimmig gestalten zu können. Zudem werden alle notwendigen Formalitäten, die gewünschte Bestattungsart sowie die Auswahl von Sarg oder Urne besprochen.

In Deutschland sind grundsätzlich zwei Bestattungsarten erlaubt: die Erd- und die Feuerbestattung.

Erdbestattung:  
Der Verstorbene wird in einem Sarg in einem Grab beigesetzt.

Feuerbestattung:  
Der Körper wird kremiert, und die Asche anschließend in einer Urne beigesetzt. Auf Basis der Feuerbestattung stehen verschiedene Formen der Beisetzung zur Wahl:

  • Urnenbeisetzung auf dem Friedhof: Die Urne wird in einem Reihen- oder Familiengrab oder in einer Urnengemeinschaftsanlage beigesetzt.
  • Waldbestattung: Die Urne wird in einem Bestattungswald am Fuß eines Baumes beigesetzt.
  • Seebestattung: Die Asche wird in einer speziellen Seeurne auf dem Meer beigesetzt.
  • Anonyme Bestattung: Die Beisetzung erfolgt ohne Kennzeichnung der Grabstelle und bleibt für Angehörige anonym.

Urnenhain

Wir empfehlen, sich frühzeitig mit den Themen Pflege, Krankheit und Lebensende auseinanderzusetzen. Dazu gehören insbesondere eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass in einer Situation, in der Sie sich krankheitsbedingt nicht mehr äußern können, Ihre Wünsche respektiert werden und klar geregelt ist, wer Entscheidungen für Sie treffen darf.

Unsere Erfahrung zeigt außerdem, wie hilfreich es ist, auch die eigenen Vorstellungen zur Bestattung – etwa zur Art und zum Ort – im Voraus festzulegen. Das kann Angehörige entlasten und mögliche Konflikte vermeiden. Zudem besteht die Möglichkeit, die Bestattung finanziell so abzusichern, dass weder Erben noch das Sozialamt auf diese Mittel zugreifen können. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie dabei, die passende Bestattungsvorsorge zu treffen

In Deutschland ist die Beisetzung Verstorbener grundsätzlich nur auf einem Friedhof erlaubt – sowohl in einem Sarg als auch in einer Urne.

Die Kosten für ein Grabmal ergeben sich aus mehreren Einflussfaktoren, darunter das gewählte Material, die Größe sowie die Art der handwerklichen Ausführung.

Nach Ende der Ruhezeit sind Särge in der Regel vollständig verrottet. Sollten noch einzelne Überreste vorhanden sein, werden diese im Grab tiefergelegt. Auch Urnen zersetzen sich normalerweise während der Ruhefrist weitgehend. Finden sich bei einer erneuten Belegung des Grabes dennoch Reste einer Urne, werden diese meist anonym auf einem Gemeinschaftsfeld des Friedhofs beigesetzt.

Die Ruhezeit bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Grab nicht erneut belegt werden darf. In Sachsen beträgt sie mindestens 20 Jahre.

Nach Ende der Ruhezeit wird das Grab aufgehoben und die Grabstelle kann neu vergeben werden, sofern das bestehende Nutzungsrecht nicht verlängert wurde.

Achten Sie darauf, keine laute Musik abzuspielen oder laute Gespräche zu führen, um die Würde des Ortes zu bewahren und andere Trauernde nicht zu beeinträchtigen. Verblühte Blumen und verbrauchte Grablichter sollten in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.

Kleine persönliche Erinnerungsstücke wie Fotos, Briefe oder Stofftiere dürfen beigelegt werden. Größere oder nicht unbedenkliche Gegenstände sind hingegen meist nicht erlaubt.

Die Friedhofsverwaltung sorgt für die Umsetzung des geltenden Friedhofsrechts und übernimmt sämtliche organisatorischen und administrativen Aufgaben. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.

Die Gestaltung eines Grabes richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Friedhofssatzung. Dazu zählen unter anderem Regelungen zu:

  • Grabmalen: Größe, Material und Beschriftung können festgelegt sein; die Kosten ergeben sich aus verschiedenen Faktoren.
  • Bepflanzung: Es gibt Vorgaben, welche Pflanzen zulässig sind; größere Sträucher oder Bäume sind häufig nicht erlaubt.
  • Grababdeckungen: Bestimmte Materialien wie Beton, Kies oder Kunststoff können untersagt sein.

Die Angehörigen, die das Nutzungsrecht an der Grabstätte innehaben, sind für deren Pflege verantwortlich. Wird die Grabpflege vernachlässigt, kann die Friedhofsverwaltung Maßnahmen ergreifen. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Dauergrabpflege durch eine Gärtnerin oder einen Gärtner zu beauftragen.

Die entstehenden Kosten richten sich nach dem gewünschten Pflegeumfang – etwa danach, wie häufig im Jahr neu bepflanzt oder gegossen werden soll.

Gemeinschaftsgräber – wie Urnengemeinschaftsanlagen oder anonyme Gräberfelder – werden von der Friedhofsverwaltung eingerichtet und gepflegt.

Auf anonymen Grabfeldern gibt es eine zentrale Gedenkstelle, an der Angehörige Blumen und Kerzen ablegen können. Wir bitten Sie, den Blumenschmuck ausschließlich dort zu platzieren, da Gegenstände auf der Rasenfläche die Mäharbeiten deutlich erschweren und verzögern.

Krematorium

Jeder Verstorbene wird einzeln eingeäschert, sodass die Asche eindeutig zugeordnet werden kann. Zusätzlich wird der gesamte Prozess elektronisch dokumentiert: Jeder Sarg und jede Einäscherung erhält eine individuelle Nummer, über die der Ablauf lückenlos nachverfolgt werden kann.

Der Sarg mit dem Verstorbenen wird in die Einäscherungsanlage eingebracht. Dabei wird er nicht aktiv angezündet; der Begriff „verbrennen“ trifft daher nicht ganz zu. Durch die sehr hohen Temperaturen entzündet sich der Sarg von selbst.

Die Einäscherung – auch Kremierung genannt – dauert je nach Person unterschiedlich lang und umfasst im Durchschnitt etwa 1 bis 2 Stunden.

Bei der zweiten Leichenschau prüft ein Arzt des zuständigen gerichtsmedizinischen Instituts, ob der Tod auf natürliche Weise eingetreten ist. Erst wenn dies bestätigt wurde, darf eine Einäscherung erfolgen.

Kann die Todesursache nicht eindeutig festgestellt werden, muss der Arzt zusätzliche Informationen bei den behandelnden Ärzten einholen. Bleiben Zweifel bestehen oder gibt es Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod, wird die Polizei informiert. In solchen Fällen darf die Einäscherung erst durchgeführt werden, wenn die Staatsanwaltschaft die Bestattung schriftlich genehmigt hat.

Erforderliche Unterlagen:

  • Auftrag zur Einäscherung im Original mit Unterschrift
  • Totenschein bzw. Leichenschauschein
  • Sterbeurkunde des Standesamts
  • Staatsanwaltliche Freigabe im Original (falls notwendig)

Im Ofen herrschen in der Regel Temperaturen zwischen 800 und 1000 °C, die in einzelnen Fällen sogar bis auf etwa 1400 °C steigen können.

In Sachsen darf eine Einäscherung frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden und muss innerhalb von acht Tagen erfolgt sein. Anschließend ist die Urne innerhalb von sechs Monaten beizusetzen.

Im Krematorium wird nach einem festen Zeitplan gearbeitet. Erfolgt die Anmeldung frühzeitig und sind noch freie Kapazitäten vorhanden, kann ein solcher Wunsch in der Regel berücksichtigt werden.

Nicht zulässig sind Metallgegenstände, die die Anlage beschädigen könnten, ebenso wie Steine, Glasflaschen oder Schuhe.

Ja, es besteht die Möglichkeit, sich vor der Kremation am Sarg vom Verstorbenen zu verabschieden.

Grundsätzlich wird geraten, Schmuck vor der Einäscherung abzunehmen, da er durch die hohen Temperaturen zerstört würde – es sei denn, der Verstorbene hat zu Lebzeiten ausdrücklich schriftlich festgelegt, dass er im Sarg verbleiben soll. Liegt eine solche Verfügung nicht vor, müssen die Hinterbliebenen dem Krematorium schriftlich mitteilen, wie mit Schmuck oder anderen Edelmetallen verfahren werden soll.

In Deutschland gelten strenge Umweltauflagen für Feuerbestattungsanlagen. Sie müssen so gebaut und betrieben werden, dass keine schädlichen Emissionen oder anderen Belastungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft entstehen.

Für potenziell gesundheitsgefährdende Stoffe sind gesetzliche Grenzwerte festgelegt, deren Einhaltung regelmäßig von den zuständigen Aufsichtsbehörden überwacht wird.

 Als Totgeburten gelten Kinder, die nach dem vollständigen Verlassen des Mutterleibs keine Lebenszeichen zeigen und ein Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm haben. Sie können entweder erdbestattet oder kremiert werden.

In Humankrematorien werden ausschließlich verstorbene Menschen und menschliche Körperteile eingeäschert. Für Haustiere stehen dafür vorgesehene, separate Tierkrematorien zur Verfügung.

Nach dem Mahlvorgang in der Aschemühle liegt die Asche in sehr feiner Form vor. Kleine Bestandteile wie Zähne oder Knochen sind anschließend nicht mehr sichtbar.

Vor der Einäscherung muss eindeutig feststehen, dass dieser Wunsch dem Willen des Verstorbenen entspricht. Deshalb ist es sinnvoll, bereits zu Lebzeiten eine handschriftliche, datierte und unterschriebene Willenserklärung zu verfassen. Liegt eine solche Erklärung nicht vor, kann der nächste Angehörige bestätigen, dass die Feuerbestattung dem Wunsch des Verstorbenen entspricht.

Zusätzlich ist im Krematorium eine gesetzlich vorgeschriebene zweite Leichenschau erforderlich. Dabei werden die Identität des Verstorbenen erneut überprüft und eine natürliche Todesursache bestätigt.

Bei einem erwachsenen Menschen entstehen in der Regel etwa 2,5 bis 4,5 Kilogramm Asche. Diese besteht ausschließlich aus den verbleibenden menschlichen Überresten. Die Asche des Sarges trennt sich aufgrund ihres geringeren Gewichts und des schnelleren Verbrennungsprozesses nahezu vollständig vom Leichnam.

 Das richtet sich ganz nach den persönlichen Vorstellungen. Wird eine Aufbahrung und ein Abschied am Sarg gewünscht, kann die Trauerfeier vor der Einäscherung stattfinden. Soll der Abschied hingegen an der Urne mit anschließender Beisetzung erfolgen, wird die Trauerfeier nach der Einäscherung abgehalten.

Die Aschekapsel ist nicht mit der äußeren Schmuckurne zu verwechseln. Sie befindet sich im Inneren der Urne und wird vom Krematorium nach der Einäscherung mit der Asche befüllt. Anschließend wird sie versiegelt und an das Bestattungsinstitut oder den Friedhof übergeben.

Grundsätzlich ist es möglich, einen Sarg oder eine Urne individuell zu gestalten. Der Kreativität sind dabei kaum Grenzen gesetzt, solange die geltenden Vorschriften beachtet werden. Häufige Beispiele sind persönliche Botschaften, Handabdrücke oder künstlerische Gestaltungen. Auch das Anfertigen einer eigenen Urne oder eines selbst geschreinerten Sarges ist möglich.

Gern informieren wir Sie über die jeweiligen Vorgaben.

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